MICHAEL WOLFF

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht – Rechtsanwalt

MITGLIEDSCHAFTEN

Rechtsanwalt Michael Wolff studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seitdem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Durch seine langjährige Erfahrung sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite ist er in der Lage, sich in die jeweilige Gegenpartei zu versetzen und diese und ihre Vorgehensweise einzuschätzen. Hierdurch verschaffen wir uns einen Wissensvorsprung, ganz gleich wer Ihr Gegner sein mag. Im Rahmen unserer Vertretung berücksichtigen wir nicht nur Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen, sondern auch Ihre persönliche Situation.

Um mit dem rasanten Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung insbesondere im Arbeitsrecht Schritt zu halten, kommt einer umfassenden und kompetenten Rechtsberatung eine immer höhere Bedeutung zu, weshalb Herr Rechtsanwalt Wolff zum einen regelmäßig selbst an Fortbildungen teilnimmt um auf dem aktuellen Stand zu sein. Zum anderen ist er selbst Referent für einen Seminarveranstalter (ifb) für Betriebsräte.

In Zusammenarbeit mit seinen erfahrenen Kolleginnen und Kollegen sowie Fachanwältinnen und Fachanwälten aus den anderen Rechtsgebieten, wie z.B. dem Sozialrecht und Strafrecht, decken wir sämtliche sozialrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte aus dem Arbeitsverhältnis ab.