Verspätete Zielvorgabe: Arbeitnehmer kann Schadenersatzanspruch haben
Bei schuldhafter Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht zur rechtzeitigen Zielvorgabe entsteht ein Schadenersatzanspruch, da nachträgliche Vorgaben ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen können.
Ein Mitarbeiter mit Führungsverantwortung erhielt für 2019 verspätet Unternehmensziele (15.10.) und überhaupt keine individuellen Ziele. Eine Betriebsvereinbarung verpflichtete zur Vorgabe bis 1.3. des Jahres.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte den Anspruch auf ca. 16.000 Euro Schadenersatz brutto. Ein Mitverschulden des Arbeitnehmers wurde nicht angenommen.
BAG, Urteil vom 19.2.2025, 10 AZR 57/24
Auf das Motiv kommt es an: Frau mit sichtbaren Tattoos darf Kriminalpolizistin werden
Sichtbare, inhaltlich unbedenkliche Tätowierungen dürfen Polizeibewerbungen nicht automatisch ausschließen.
Eine Bewerberin trug Rosenblüten mit Kindernamen auf beiden Handrücken. Die Berliner Polizei lehnte sie ab. Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete das Land zu erneuter Entscheidung. Es befand, unkritischer Inhalt böte Bürgern keinen Anlass, über die persönlichen Überzeugungen zu spekulieren.
VG Berlin, Beschluss vom 27.2.2025, VG 26 L 288/24
Nutzung von Wanddrucker ist kein zulassungspflichtiges Handwerk
Vollautomatische Wanddrucker-Nutzung erfordert keinen Meisterzwang im Maler- und Lackiererhandwerk.
Die Handwerkskammer behauptete Zulassungspflicht; die Herstellerin widersprach. Das VG Berlin befand, die Bedienung beschränke sich auf Vorbereitung, nicht auf manuelle Farbaufbringung. Eine zweitägige Schulung genüge für gute Ergebnisse.
VG Berlin, Beschluss vom 19.2.2025, VG 4 L 847/24